Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 24. März 1997
§ 353

§ 353 – Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen.

Kurz erklärt

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig für die Sozialversicherung.
  • Es kann Verwaltungsvorschriften erlassen.
  • Diese Vorschriften benötigen die Zustimmung des Bundesrates.
  • Sie dienen der Durchführung von Meldungen.
  • Die Regelungen betreffen die Sozialversicherungsträger.